Finanzierung Wohngemeinschaft
Viele Betroffene und deren Angehörige sind hinsichtlich der Pflegefinanzierung in der noch neuen Versorgungsform Wohngemeinschaft (Beatmungs WG) zunächst irritiert. Wer übernimmt die Finanzierung des WG-Platzes? Bleibt ein Eigenanteil? An wen muss ich mich wenden? Wir geben nachfolgend Antworten auf grundsätzliche Fragen.
Allgemein
Die auflaufenden Pflege-und Betreuungskosten finanzieren die Klienten über die Sachleistung der Pflegekassen je nach Pflegegradgemäß dem SGB XI und -übergreifend -über den Sozialhilfeträger gemäß SGB XII.
Die vertragsärztlichen Leistungen werden von den Krankenkassen im Rahmen des SGB V übernommen.
Die Leistungen des SGB V und SGB XI bzw. des SGB XII und deren Vergütungen ergeben sich aus der von uns als Pflegedienst mit den Pflegekassen bzw. dem Sozialhilfeträger sowie mit der Krankenkasse des Klienten geschlossenen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen.
Miete mit Nebenkosten sowie Lebens- und Haushaltskosten
Die Wohnraumvermietung erfolgt in Abstimmung des zukünftigen Nutzers mit dem Vermieter. Sie ist unabhängig von den Pflege- und Betreuungsverträgen. Sie erfolgt zwischen dem Vermieter der Immobilie und dem Klienten bzw. dessen gesetzlichen Vertreters. Es wird ein separater Mietvertrag über das bewohnte Zimmer, die anteilige Gemeinschaftsfläche sowie die üblichen Nebenkosten abgeschlossen.
Der Klient selbst ist als Mieter amtlich gemeldet. Die Lebens- und Haushaltskosten (z. B. für Lebensmitteleinkauf, Reinigung der WG-Gemeinschaftsflächen u. ä.) übernehmen die WG-Bewohner bzw. die Interessengemeinschaft selbst.
Pflege- und Betreuungskosten
Individuell auf das Bedürfnisjedes Klienten wird die Behandlungspflegefinanzierung gesondert mit dem jeweiligen Kostenträger durch uns vereinbart. Wir erbringen unsere behandlungspflegerischen Leistungen auf der Grundlage nach SGB V § 37 1-3 und unsere grundpflegerischen Leistungen nach SGB XI und rechnen mit den entsprechenden Stellen ab.
Über Art, Häufigkeit und Umfang unserer gegenüber dem Klienten zu erbringenden Leistungen erstellen wir einen individuellen Kostenvoranschlag. Aus diesem ergeben sich auch die bei Inanspruchnahme dieser Leistungen vom Klienten zu tragenden Eigenanteile, die je nach Pflegegradermittelt werden. In der Regel sind diese geringer als in Spezialheimen, können jedoch im Vorfeld nicht prognostiziert werden.
Haben Sie noch Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!